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Immer persönlich für Sie da.

Miet- Montage- u. Garantieservice

 

Für eine effizientere Bewirtschaftung Ihrer Immobilien

 

Wir bieten Ihnen für alle Geräte einen Miet-, Montage-, Wartungs- und Eich-Service. Als Ihr Fullservice-Partner stellen wir Ihnen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Servicepaketen zusammen. So bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der effizienten Bewirtschaftung Ihrer Immobilien.

 

Der Mietservice von ESRON

 

Sie können die Messgeräte, die Sie benötigen, bei uns kaufen oder mieten.

Die Miete der Geräte bietet Ihnen einige Vorteile:

 

Sie erhalten die modernsten Mess- und Erfassungsgeräte sowie Rauchmelder ohne selbst größere Summen zu investieren. Das heißt, Sie profitieren von den neuesten Technologien und sparen viel Geld. Statten Sie Ihre Immobilien also ohne größeres Startkapital mit modernster Technik aus.

 

Für Hausverwalter und Immobilienbesitzer ist die Miete der Geräte besonders interessant: Denn die Miete von Geräten wie Heizkostenverteiler, Wasserzähler oder Wärmezähler ist in der Regel mit den jährlichen Betriebskosten umlagefähig. Beim Kauf ist dies nicht der Fall. Das heißt: Die Kosten für die Miete dürfen Sie in der Regel auf die Mieter umlegen.

 

Weitere Pluspunkte bei der Miete für Sie: Auf die gemieteten Geräte erhalten Sie von uns eine Langzeit-Garantie über die gesamte Mietlaufzeit. Außerdem gehört zur Miete die kostenlose Montage (Regeltausch) der Geräte und ein kostenfreier Garantie-Wartungsservice. Sollte während des Zeitraums der Garantie ein Gerät defekt sein, gehört der kostenfreie Austausch zu unseren Serviceleistungen, von denen Sie profitieren.

 

 

 

Der Montageservice von ESRON

 

Unsere ausgebildeten und erfahrenen Servicemitarbeiter nehmen die Montage und bei Bedarf auch die Einrichtung der Funknetzwerke, von unseren Geräten und auch von fremden Herstellern vor – zuverlässig und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend. Sie kennen die Vorschriften für die Installation der Geräte in den einzelnen Bundesländern und setzen diese in Ihrer Immobilie sachgerecht und vorschriftsgemäß um.

Ihr Vorteil: Wenn Sie den Montageservice von ESRON nutzen, brauchen Sie keinen separaten Dienstleister mehr zu beauftragen.

 

 

 

Der Garantie-Wartungsservice von ESRON

 

Ob die vorgeschriebene Prüfung der Rauchmelder oder die Garantie-Wartung Ihrer anderen Geräte wie Wärme- oder Wasserzähler – wir übernehmen diese Aufgabe für Sie. Damit stellen wir sicher, dass die Geräte einwandfrei funktionieren, dass Sie die gesetzlichen Bestimmungen fristgerecht einhalten und liefern Ihnen zudem die Grundlage für eine ordnungsgemäße Abrechnung.

 

Bei der Garantie-Wartung prüfen wir, ob die Geräte voll funktionstüchtig sind, ob sie verschmutzt oder beschädigt sind. Zu den Inspektionsarbeiten gehört es, dass wir falls erforderlich Geräte instand setzen oder austauschen. So können Sie sicher sein, dass alle Geräte immer in einem tadellosen Zustand sind.

 

Außerdem stellen wir durch unsere regelmäßige Garantie-Wartung sicher, dass die Geräte, für die eine Eichpflicht besteht, immer den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen. Zu unserem Garantie-Wartungsservice gehört, dass wir für Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüftermine und Fristen im Blick haben.

 

Natürlich protokollieren und dokumentieren wir unsere Garantie-Wartungsarbeiten detailliert, so dass Sie genau verfolgen können, welche Geräte geprüft und welche Maßnahmen unternommen wurden.

 

Nutzen Sie unseren Service und sparen Sie auf diese Weise Zeit und Geld: Mit unserem Garantie-Wartungsservice stellen Sie sicher, dass die gesetzlichen Fristen eingehalten werden, dass alle Geräte immer funktionstüchtig sind und die Informationen an Behörden und Mieter. Mit dem umfassenden Service nach dem ESRON-Prinzip erhalten Sie alle Leistungen und Services aus einer Hand – zuverlässig, professionell und günstig.

 

 

 

Der Eichservice von ESRON

 

Wärme- und Wasserzähler gehören zu den Geräten, für die eine gesetzliche Eichpflicht besteht. Das heißt: Diese Geräte müssen den Anforderungen entsprechen, die das Mess- und Eichgesetz vorschreibt. Vorgeschrieben ist, dass diese Geräte regelmäßig dokumentiert und an das Eichamt gemeldet werden. Insbesondere beim Tausch der Messgeräte

 

Außerdem besteht die Pflicht zum regelmäßigen Austausch der Geräte: Wärmezähler und Warmwasserzähler müssen nach fünf Jahren ausgetauscht werden, Kaltwasserzähler nach sechs Jahren.

 

Bei Verstößen gegen das Mess- und Eichgesetz drohen empfindliche Strafen. Schützen Sie sich davor, indem Sie unseren Service in Anspruch nehmen.

 

Zu unserem Servicepaket gehört, dass wir die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation und Meldung nach dem Eichgesetz vornehmen vornehmen. Natürlich informieren wir Sie unverzüglich, wenn ein Austausch der Geräte erforderlich ist, nehmen diesen auf Ihren Wunsch hin vor und informieren die Eichbehörden. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Alle Maßnahmen dokumentieren wir sorgfältig. So können wir für Sie, wenn dies von den Eichbehörden gewünscht wird, jederzeit Auskunft geben.